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Kundenmeinungen

Ich war voll und ganz überrascht, dass alles so gut und schnell gelaufen ist. Nochmal vielen Dank.
Max K. - Graz/Steiermark

Nach einem Reinfall bei einem unseriösen Vermittler war ich froh mit meiner Angelegenheit, die nicht sehr einfach war, bei diesem Vermittler angefragt zu haben.
Reinhard D. - Salzburg

"Ich war angenehm überrascht über die problemlose und schnelle Abwicklung."
Josef M. - Wien

Weitere Kundenmeinungen


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Kredit-Lexikon - Fachbegriffe
       für jeden verständlich erklärt

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Mahnung

Die Mahnung ist die eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie ist Voraussetzung für den Ratenverzug des Schuldners. Eine Mahnung wird auch als schriftliche Zahlungsaufforderung bezeichnet. Sie ist an keine bestimmte Form gebunden, wird meist aber in Schriftform erstellt.

Mitantragsteller

Der Mitantragsteller haftet selbstschuldnerisch wie der Antragsteller. Der Mitantragsteller ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht zahlt.

Mitschuldner

Ein Schuldner ist eine Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, eine gewisse Leistung an den Gläubiger zu erbringen. Ein Mitschuldner ist eine Person, die zusammen mit dem Hauptschuldner die Verpflichtung eingeht, für einen Kredit im Zahlungsausfall des Schuldners einzustehen. Meist handelt es sich bei dem Mitschuldner um den Ehegatten oder Lebensgefährten.

Monatsrate

Ist der definierte Geldbetrag, der monatlich durch den Kreditnehmer für den durch ihn in Anspruch genommenen Kredit zu entrichten ist. Sie wird auch als monatliche Rate oder Kreditrate bezeichnet. Die Monatsrate besteht aus zwei Anteilen: Zins- und Tilgungsanteil.
 


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