Kreditvermittlungsauftrag
Der Kreditvermittlungsauftrag muss folgende Angaben enthalten, ansonsten ist er ungültig:
- der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten
- Nettokredithöhe
- Gesamtbelastung
- effektiver Jahreszinssatz
- Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
- Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmögliche Gesamtbelastung (gegliedert in Kreditbelastung und Provision)
- spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
- Kreditlaufzeit
- Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Versicherung, Lohn- und Gehaltsverpfändung)
- Zinsgleitklausel
Gültigkeit des Alleinkreditvermittlungsauftrages
Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf die Dauer von höchstens vier Wochen abgeschlossen werden. Die Frist beginnt zu laufen, wenn alle nachzuweisenden Voraussetzungen (z.B. Gehaltsbestätigung, Bürgschaftserklärung) beim Vermittler eingelangt sind.
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